Unsere Leistungen für Sie


Privatperson

Einkommensteuer / Steuererklärung

Jahr für Jahr novelliert die Politik das sogenannte Steuervereinfachungsgesetz. Und Jahr für Jahr ist unklar, was genau die neue Rechtslage vereinfacht und unbürokratischer gestaltet. Hier kommen wir ins Spiel. Mit Kompetenz und Erfahrung bewältigen wir gemeinsam mit Ihnen immer wieder neue steuerliche Herausforderungen. Wir unterstützen Sie bei der Erfüllung Ihrer steuerlichen Pflichten – im unternehmerischen und privaten Bereich. Nutzen Sie mit unserer Hilfe die zeitlichen und finanziellen Vorteile einer professionell erstellten, fundierten Steuererklärung. Aus langfristiger vertrauensvoller Zusammenarbeit gewinnen wir wertvolle Erkenntnisse für Ihre weiterführende Beratung, mit dem Ziel Ihrer Steueroptimierung. In engem Dialog mit unserem Team Gestaltende Beratung erarbeiten wir ein individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmtes Steuerkonzept.

Firma / Unternehmen

Finanzbuchhaltung

Die Finanzbuchhaltung ist das Fundament des betrieblichen Rechnungswesens. Sie ist unverzichtbare Grundlage der Kosten- und Erfolgskontrolle Ihres Unternehmens. Und sie ist die Basis für Jahresabschluss, Steuererklärungen inklusive E-Bilanz und für betriebliche Planungen. Deshalb legen wir großen Wert auf sorgfältig durchgeführte Buchführung. Unser Buchhaltungsteam passt die angebotenen Leistungen an rechtliche Vorgaben, Ihre persönlichen Vorstellungen und Ihr konkretes Informationsbedürfnis an. Gerne führen wir Ihre Buchführung papierlos bzw. digital durch, entweder vollständig oder in Teilbereichen.

Jahresabschluss

Unser Team aus erfahrenen Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und Steuerfachangestellten ist Ihr Partner bei allen Fragen der Jahresabschlusserstellung. Bei der Anfertigung von Jahresabschlüssen arbeiten wir eng mit der Geschäftsführung des jeweiligen Unternehmens zusammen. Wir zeigen die Auswirkungen von handelsbilanziellen und steuerlichen Wahlrechten auf und erarbeiten Lösungsvorschläge. Im Rahmen von Jahresabschlussbesprechungen oder Gesellschafterversammlungen erläutern wir die Posten des Jahresabschlusses und die Geschäftsentwicklung. Wir unterstützen unsere Mandanten bei der Veröffentlichung von Jahresabschlüssen im Bundesanzeiger und beraten sie zur Inanspruchnahme von Offenlegungserleichterungen.

Lohnbuchhaltung

Die Lohnbuchhaltung umfasst ein breites Spektrum von Einzelaufgaben; neben steuerrechtlichen sind auch arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Vorschriften zu beachten. Detailkenntnis von Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien ist unerlässliche Voraussetzung. Daher gehören unter anderem Fachassistenten Lohn und Gehalt zu unserem Lohnbuchhaltungsteam. Können oder wollen Sie die komplexen Aufgaben der Lohnbuchhaltung nicht selbst bewältigen? Möchten Sie Ihre Verwaltungstätigkeit auf diesem Gebiet so gering wie möglich halten? Das Lohnbuchhaltungsteam von Rosenschon unterstützt Sie mit einem an Ihre speziellen Anforderungen angepassten Leistungsangebot.

Unternehmensnachfolge

Erhalt und Übertragung Ihres Familienunternehmens stellen große Herausforderungen dar. Der damit verbundene Prozess zeichnet sich durch seine Einmaligkeit und Langfristigkeit aus. Die Anlässe für eine Unternehmensnachfolge sind vielfältig.



Unsere Kanzlei hat langjährige Erfahrung mit einer Vielzahl von Umstrukturierungsvorgängen unterschiedlichster Art. Zur Sicherstellung umfassender Beratung sind in alle Projekte handelsrechtlich erfahrene Juristen, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer involviert. Falls erforderlich, wird zusammen mit weiteren externen Fachleuten – zum Beispiel Notaren – sichergestellt, dass Ihr Unternehmen nach einer Umstrukturierung unter verbesserten Voraussetzungen agieren kann.

Internationales Steuerrecht

In einer globalisierten Welt, in der geschäftliche oder private Cross Border Investments zur Tagesordnung gehören, kommt dem internationalen Steuerrecht eine herausragende Rolle zu. Davon betroffen sind nicht nur multinationale Konzerne. Es beginnt im Kleinen, bei privaten Investitionen, zum Beispiel in eine (Ferien-) Immobilie, oder mit dem Erwerb ausländischer Beteiligungen in Form von Fonds oder Aktien. Der Beleuchtung privater oder unternehmerischer Entscheidungen vor dem Hintergrund des internationalen Steuerrechts kommt eine wichtige Bedeutung zu.